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   BVerwG, 19.04.2016 - 6 B 3.16   

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https://dejure.org/2016,9511
BVerwG, 19.04.2016 - 6 B 3.16 (https://dejure.org/2016,9511)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2016 - 6 B 3.16 (https://dejure.org/2016,9511)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2016 - 6 B 3.16 (https://dejure.org/2016,9511)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 108 Abs 1 S 2 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Rechtliches Gehör; Divergenz; Überzeugungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Entscheidung über das endgültige Nichtbestehen einer Magisterprüfung; Darlegung des Revisionszulassungsgrunds der Divergenz

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör; Divergenz; Überzeugungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Entscheidung über das endgültige Nichtbestehen einer Magisterprüfung; Darlegung des Revisionszulassungsgrunds der Divergenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2016 - 6 B 3.16
    Die Beklagte bezieht sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - (BVerfGE 135, 1 Rn. 61 ff.) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2014 - 2 C 7.13 - (juris Rn. 80) und die dort aufgeführten anerkannten Fallgruppen, in denen mangels eines gerechtfertigten Vertrauens der Bürger auf eine bestimmte Rechtslage eine Ausnahme von der Unzulässigkeit einer echten Rückwirkung von belastenden Normen in Betracht kommt.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2016 - 6 B 3.16
    Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn vermeintlich begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2016 - 6 B 3.16
    Sie beruft sich ferner auf die Ausführungen in den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1989 - 8 B 9.89 - (Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17 S. 1) und vom 5. März 1998 - 7 B 325.97 - (juris Rn. 4) sowie in dem Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 14.14 - (BVerwGE 152, 26 Rn. 30), denen zufolge ein Gericht bei der Antragsauslegung nach § 88 VwGO nicht an die Stelle dessen, was ein Beteiligter erklärtermaßen will, dasjenige setzen darf, was er zur Verwirklichung seines Bestrebens wollen sollte.
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2016 - 6 B 3.16
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht erwähnt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. etwa m.w.N.: BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 25).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2016 - 6 B 3.16
    Sie beruft sich ferner auf die Ausführungen in den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1989 - 8 B 9.89 - (Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17 S. 1) und vom 5. März 1998 - 7 B 325.97 - (juris Rn. 4) sowie in dem Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 14.14 - (BVerwGE 152, 26 Rn. 30), denen zufolge ein Gericht bei der Antragsauslegung nach § 88 VwGO nicht an die Stelle dessen, was ein Beteiligter erklärtermaßen will, dasjenige setzen darf, was er zur Verwirklichung seines Bestrebens wollen sollte.
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 7.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2016 - 6 B 3.16
    Die Beklagte bezieht sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - (BVerfGE 135, 1 Rn. 61 ff.) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2014 - 2 C 7.13 - (juris Rn. 80) und die dort aufgeführten anerkannten Fallgruppen, in denen mangels eines gerechtfertigten Vertrauens der Bürger auf eine bestimmte Rechtslage eine Ausnahme von der Unzulässigkeit einer echten Rückwirkung von belastenden Normen in Betracht kommt.
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 325.97

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2016 - 6 B 3.16
    Sie beruft sich ferner auf die Ausführungen in den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1989 - 8 B 9.89 - (Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17 S. 1) und vom 5. März 1998 - 7 B 325.97 - (juris Rn. 4) sowie in dem Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 14.14 - (BVerwGE 152, 26 Rn. 30), denen zufolge ein Gericht bei der Antragsauslegung nach § 88 VwGO nicht an die Stelle dessen, was ein Beteiligter erklärtermaßen will, dasjenige setzen darf, was er zur Verwirklichung seines Bestrebens wollen sollte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2022 - 2 L 21/20

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung einer Solarthermieanlage; Verhältnis von

    Eine Divergenz ist nicht gegeben, wenn ein als solcher nicht in Frage gestellter Rechtssatz im Einzelfall nicht zutreffend angewandt worden sein sollte (vgl. zur Revisionszulassung: BVerwG, Beschluss vom 19. April 2016 - 6 B 3.16 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.06.2016 - 6 B 40.15

    Erlaubnis zur gemeinsamen Nutzung von Frequenzen nach Unternehmenszusammenschluss

    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht erwähnt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. etwa m.w.N.: BVerwG, Beschluss vom 19. April 2016 - 6 B 3.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:190416B6B3.16.0] - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht verstoßenden (zu niedrigen)

    Denn § 88 VwGO legitimiert das Gericht nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was die Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Gerichts zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (so BVerwG, Beschl. v. 19. April 2016 - 6 B 3.16 - Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 14.14 - Urt. v. 23. August 2007 - 7 C 13.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht des § 6 Abs. 1 S. 1 KAG LSA

    Denn § 88 VwGO legitimiert das Gericht nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was die Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Gerichts zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (so BVerwG, Beschl. v. 19. April 2016 - 6 B 3.16 - Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 14.14 - Urt. v. 23. August 2007 - 7 C 13.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2018 - 6 A 1755/16

    Entlassung eines Landesverwaltungsrats aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2016 - 6 B 3.16 -, juris, Rn. 8.
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